Im Rahmen der vergangenen Gesundheitsreformen wurden viele pflanzliche Präparate von der Liste der erstattungsfähigen Medikamente gestrichen.
Aus diesem Grund müssen diese Medikamente in der Regel leider selbst bezahlt werden.
Rezidivierende Harnwegsinfektionen:
Preiselbeeren oder Cranberrys (z.B. in Form von Säften oder Kapseln):
Wirkung: Rezidivprophylaxe
Kapuzinerkresse und Meerrettichwurzel (Kombinationspräparat: Angocin N Anti Infekt): Wirkung: Rezidivprophylaxe
Goldrutenkraut (z.B. Urol, Cystinol long): Wirkung: Wassertreibend als Prophylaxe und Unterstützung in der akuten Behandlung
Bärentraubenblätter (z.B. Cystinol akut): antibakterielle Wirkung, Akutbehandlung
Prostatabeschwerden:
Die pflanzlichen Präparate erreichen bei der Prosatatavergrößerung eine Linderung der Beschwerden im frühen Stadium. Die Wirkstoffe werden z.T. in Kombinationspräparaten angeboten (z.B. Sägepalme und Brennessel in Prostagutt forte).
Kürbiskern (z.B. Granufink)
Sägepalmenextrakt (z.B. Prostagutt)
Brennesselwurzel (z.B. Bazoton)
Afrikanische Lilie (z.B. Harzol, Azuprostat)
Blasenschwäche / überaktive Blase:
Die pflanzlichen Präparate erreichen bei der Blasenschwäche eine Linderung der Beschwerden im frühen Stadium.
Zum Einsatz kommen häufig Johanniskraut, Lavendelblüten, Sägepalmenfrüchte, Goldrutenkraut, Schachtelhalmkraut
Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach entsprechenden Präparaten.